Rechtsform, Sitz und Gründung


Die Revisionsstelle der Ausgleichskassen ist eine der wenigen im Bereich der AHV-Arbeitgeberkontrollen gesamtschweizerisch tätigen, externen Revisionsstellen, welcher heute 22 kantonale und 42 Verbands-Ausgleichskassen sowie die Eidgenössische Ausgleichskasse als Mitglieder angehören. Die Genossenschaft mit Sitz in Zürich beschäftigt 42 Mitarbeiter, davon 37 Revisorinnen und Revisoren im Aussendienst.

Der Verwaltungsrat besteht aus 7 Mitgliedern.

Das höchste Organ der RSA ist die Generalversammlung.


Die Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) wurde 1944 gegründet. Anfänglich als Selbsthilfeeinrichtung im Hinblick auf die Arbeitgeberkontrollen der damaligen Wehrmannsausgleichskassen. Im Zuge der Einführung der AHV 1948 wurden die Ausgleichskassen gesetzlich verpflichtet, die Arbeitgeber in Bezug auf die Abrechnungspflicht zu kontrollieren. Dieses Jahr 1948 brachte für die RSA den definitiven Durchbruch.